ABSCHLUSS:
- Maler und Lackierer/ Malerin und Lackiererin
- Fahrzeuglackierer/ Fahrzeuglackiererin
Inhalte/ Lernfelder:
Der Unterricht ist in insgesamt zwölf Wochenstunden an einem wöchentlichen Hauptschultag und einem 14-tägigen Nebenschultag organisiert. Im berufsbezogenen Fach werden die theorieorientierten Inhalte durch praktische Übungen vertieft und ergänzt.
Zu den in zwölf Lernfelder eingeteilten Lerninhalten gehören u. a.:
- Metallische und nichtmetallische Untergründe bearbeiten
- Oberflächen und Objekte herstellen, bearbeiten und dekorativ sowie kommunikativ gestalten
- Innenräume und Fassaden gestalten und instand halten
- Schutz- und Spezialbeschichtungen ausführen
- Dämm-, Putz- und Montagearbeiten ausführen
Fördermöglichkeiten:
Die Schüler*innen werden im berufstheoretischen Unterricht gefördert und gefordert. Zusätzlich werden im Stütz- und Förderunterricht individuelle Defizite aufgearbeitet und Stärken ausgebaut. Darüber hinaus besteht einerseits die Möglichkeit, externe Unterstützung (z. B. kostenfreie Nachhilfe) in Anspruch zu nehmen, andererseits können Zusatzqualifikationen erworben werden.
Berufliches Profil:
Die Ausbildung zur Malerin und Lackiererin/ zum Maler und Lackierer dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. Unsere Schüler*innen lernen Oberflächen aus Holz, Stahl, Beton, Mauerwerk, Putz, Stein, Kunststoff und Papier fachgerecht zu behandeln. Hierzu erlernen sie detaillierte Kenntnisse über die physikalischen und chemischen Eigenschaften dieser Untergründe. Die Auszubildenden gestalten und verschönern Oberflächen und Objekte durch den Einsatz moderner Schmuck- und Gestaltungstechniken. Durch gezielte Wahl von Farbkombinationen schaffen sie eine angenehme Atmosphäre in öffentlichen und privaten Innenräumen und an Fassaden.
Aufnahmebedingungen:
Für die Ausbildung im Fahrzeuglackierer*innen- sowie im Maler*innen- und Lackierer*innenhandwerk gelten keine besonderen Aufnahmebedingungen. Alle Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungsvertrag in diesem Berufsfeld unterschrieben haben, sind berufsschulpflichtig. Sie werden gemäß der „Satzung über die Bildung von Schulbezirken“ entsprechend des Standortes ihres Ausbildungsbetriebes einer beruflichen Schule zugewiesen.
Zukunftsmöglichkeiten:
Bildungsziele-Weiterbildung
Nach der Gesellenprüfung stehen der Facharbeiterin/ dem Facharbeiter viele verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Verschiedene Kurse und Schulbesuche ermöglichen den Abschluss als Farbtechniker*in, Bautechniker*in oder Malermeister*in. Im Denkmalschutz kann nach erfolgreichem Besuch entsprechender Kurse eine Prüfung als Restaurator*in im Handwerk abgelegt werden. Diese Fachkräfte finden in speziellen Fachbetrieben der Farb- und Lackindustrie oder im Farbengroßhandel und –einzelhandel Anstellung oder machen sich selbstständig. Ebenso ist eine Weiterbildung in der Fachoberschule möglich.
Anmeldung:
Ablauf der Anmeldung
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen Ausbilderinnen/ Ausbildern und Auszubildender/ Auszubildendem anhand beidseitiger Unterschrift meldet der Betrieb die Auszubildende/ den Auszubildenden in der Berufsschule an. Informationen zur Einschulung können über das Schulsekretariat angefordert werden. Mit der Einschulung am ersten Schultag des jeweiligen Schuljahres erfolgt die Aufnahme der Auszubildenden in den Maler- und Lackiererklassen durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer.
Ansprechpartner:
Herr Thomas Seeger
Telefon: 06251 8479-32 oder -71
E-Mail: