Berufsschule

Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, im Betrieb und in der Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen besucht der Auszubildende die Berufsschule, alternativ kann auch sog. Blockunterricht angeboten werden. Die Ausbildung in Berufsschule und Betrieb wird oftmals durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern stattfindet, ergänzt. Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem Rahmenlehrplan basieren. Mittlerweile hat sich in fast allen Berufen das Lernfeldkonzept etabliert.

Der Bildungsauftrag der Berufsschule besteht in der Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, der sog. „beruflichen Handlungsfähigkeit“. Daraus ergeben sich generelle Aufgabenschwerpunkte für den Unterricht in der Berufsschule, wie bspw. die Vermittlung von theoretischen Fachkenntnissen und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Insgesamt trägt die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung bei.

Der Unterricht in der Berufsschule umfasst Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlunterricht und Zusatzunterricht. Der berufsbezogene Unterricht und die Fächer Deutsch/Fremdsprachen, Politik und Wirtschaft, Religion/ Ethik sowie Sport werden als Pflichtunterricht erteilt. Im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts können im allgemeinen Lernbereich z.B. Mathematik oder Fremdsprachen angeboten werden. Im beruflichen Lernbereich können Stütz- und Förderunterricht sowie Zusatzqualifikationen das Unterrichtsangebot ergänzen.

Grundsätzlich braucht man keinen (bestimmten) Schulabschluss, um ein duale Berufsausbildung beginnen zu können. Im Rahmen des Berufsschulunterrichtes können höhere Schulabschlüsse erreicht werden. Wer also ohne Hauptschulabschluss eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abschließt, dem kann mit dem Berufsabschluss auch der Hauptschulabschluss zuerkannt werden. Wer bereits einen Hauptschulabschluss hat, kann nach erfolgreichem Abschluss einer dualen Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss erwerben, wenn der geforderte Notendurchschnitt und der Nachweis von Englischkenntnissen vorliegt. Auch die Fachhochschulreife kann in Verbindung mit einer dualen Berufsausbildung erworben werden. Dafür muss du allerdings zusätzlicher Unterricht besucht werden, in der Regel an einer Berufsschule.